Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
des Ponyparadieses Gottelhof

 

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Leistungen und Rechtsgeschäfte des Ponyparadieses Gottelhof, insbesondere – aber nicht abschließend – für Reitunterricht, Reitbeteiligungen, Veranstaltungen, Kursangebote, Ferienprogramme, Betreuungspersonalleistungen, Tierüberlassungen, sowie sämtliche sonstigen Dienstleistungen und Verträge, die mit dem Betrieb des Reiterhofs in Zusammenhang stehen. 

Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.

 

§ 2 Kleidung und Ausrüstung

Der/die Reitschüler/in ist verpflichtet, während sämtlicher Reitaktivitäten einen gut sitzenden Helm zum Schutz des Kopfes zu tragen. Es ist sicherzustellen, dass der Helm passgenau sitzt, korrekt verschlossen und für sportliche Aktivitäten geeignet ist. 

Zugelassen sind Reithelme sowie Fahrradhelme, sofern sie den vorgenannten Anforderungen entsprechen. Das Reiten ohne Helm ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. 

Es wird das Tragen von geeigneter Reitkleidung empfohlen, insbesondere Reithose und Reitstiefel. Alternativ können eine lange, bequeme, jedoch nicht zu weite Hose und feste, knöchelhohe Schuhe mit Absatz (z. B. Wanderschuhe) getragen werden. Schuhe ohne Absatz (wie Turnschuhe, Sneaker oder ähnliche Modelle) sind aus Sicherheitsgründen nicht zulässig. 

Unter dem Helm darf keine Mütze oder andere Kopfbedeckung getragen werden, da dies die Schutzwirkung beeinträchtigen kann. Zulässig ist lediglich eine dünne Helmuntermütze (wie sie z. B. beim Wintersport verwendet wird) oder ein Halsschlauch, sofern die Passform und Schutzfunktion des Helms dadurch nicht beeinträchtigt werden. 

Die Verantwortung für die Auswahl und das ordnungsgemäße Tragen der Ausrüstung liegt beim/von dem/der Reitschüler/in bzw. dessen/deren Erziehungsberechtigten. 

Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben kann die Teilnahme am Reitunterricht untersagt werden; ein Anspruch auf Rückerstattung der Unterrichtskosten besteht in diesem Fall nicht.

 

§ 3 Zehnerkarten, Gutscheine und Ponyführkarten

Zehnerkarten, Gutscheine und Ponyführkarten („Bonuskarten“) sind für einen Zeitraum von zwei Jahren ab Ausstellungsdatum oder, sofern auf der Karte ein konkretes Ablaufdatum angegeben ist, bis zu diesem Datum gültig – je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt. 

Eine Barauszahlung oder Rückerstattung des nicht genutzten Restwerts ist ausgeschlossen, es sei denn, dem Kunden ist aus zwingenden Gründen (z. B. dauerhafte Erkrankung mit ärztlichem Nachweis) eine Nutzung dauerhaft nicht mehr möglich. 
In diesem Fall kann der Reiterhof nach eigenem Ermessen eine anteilige Rückerstattung oder Gutschrift anbieten. 

Eine Übertragung auf Dritte sowie eine Verlängerung der Gültigkeit ist ausgeschlossen. Nicht in Anspruch genommene Leistungen innerhalb der Gültigkeitsdauer verfallen ersatzlos.

 

§ 4 regelmäßiger Reitunterricht

Gebuchte Reitstunden gelten als verbindlich. 

Eine kostenfreie Stornierung ist nur möglich, wenn die Absage spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin in Textform (z. B. E-Mail, SMS) erfolgt. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird das volle Entgelt berechnet, unabhängig vom Grund der Absage.

Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Reiterhof kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. 

Eine automatische Eintragung in die Reitliste der Folgewoche erfolgt nicht. Auch bei krankheits- oder urlaubsbedingter Verhinderung ist eine erneute Anmeldung durch den Teilnehmer erforderlich.

§ 5 Reiterferien und Sonderveranstaltungen - Anmeldung und Zahlung

Mit der Anmeldung zu Reiterferien, Aktionstagen oder vergleichbaren Veranstaltungen wird eine im Anmeldeformular genannte Anzahlung fällig. 

Diese ist binnen 7 Kalendertagen nach Zugang der Anmeldebestätigung ohne weitere Zahlungsaufforderung zu leisten. 
Der Restbetrag ist – sofern im Einzelfall vorgesehen – spätestens 14 Kalendertage vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung bzw. ersten Unterrichtseinheit zu überweisen. 

Für Überweisungen ist der vollständige Name des Teilnehmers und das Datum der Veranstaltung anzugeben.

Eine gesonderte Zahlungsbestätigung erfolgt nicht; bitte verwenden Sie Ihren Kontoauszug als Zahlungsnachweis. 

Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang des Betrags auf dem angegebenen Konto. 

Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, behalten wir uns vor, den reservierten Platz anderweitig zu vergeben. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall gemäß § 6 behandelt. 

Unsere Bankverbindung lautet:

Sparkasse Bayreuth IBAN: DE41 7735 0110 0038 1037 50 Kontoinhaber: Ponyparadies Gottelhof, Rita Nydegger

 

§ 6 Reiterferien und Aktionstage - Rücktritt, Stornierung und Ersatzteilnehmer

Ein Rücktritt ist jederzeit möglich. 

Die Rücktrittserklärung bedarf der Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail). 

Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs beim Reiterhof. 

Im Falle eines Rücktritts wird als pauschale Rücktrittsentschädigung – auch bei Nichtantritt – 90 % des Gesamtpreises fällig. Die bereits geleistete Anzahlung wird hierauf angerechnet. 

Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Reiterhof kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Umgekehrt bleibt es dem Reiterhof vorbehalten, im Einzelfall einen höheren Schaden geltend zu machen. 

Bei Rücktritt infolge Krankheit kann bei Vorlage eines ärztlichen Attests die Rücktrittspauschale auf 10 % des Gesamtpreises reduziert werden. Auch in diesem Fall wird die Anzahlung angerechnet. Ein etwaiges Guthaben wird erstattet. 

Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf (anteilige) Rückerstattung, es sei denn, der Reiterhof hat die vorzeitige Beendigung zu vertreten. 

Der Teilnehmer kann vor Veranstaltungsbeginn einen geeigneten Ersatzteilnehmer benennen. In diesem Fall entfällt die Rücktrittspauschale. Der Reiterhof kann den Wechsel nur ablehnen, wenn der Ersatzteilnehmer den Anforderungen nicht genügt oder gesetzliche Gründe entgegenstehen.

 

§ 7 Versicherungsschutz

Für die Teilnahme am Reitunterricht wird empfohlen, dass die teilnehmenden Kinder über eine private Unfallversicherung, eine private Haftpflichtversicherung sowie eine Krankenversicherung verfügen.

 

§ 8 Haftung

Die Teilnahme am Reitunterricht auf den Schulpferden des Ponyparadieses Gottelhof erfolgt auf eigene Gefahr. 

Für Schäden haftet das Ponyparadies Gottelhof sowie seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 

Bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet das Ponyparadies Gottelhof auch bei einfacher Fahrlässigkeit, soweit diese auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) beruht. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 

Die verschuldensunabhängige Haftung als Tierhalter (§ 833 BGB) wird – soweit gesetzlich zulässig – für Teilnehmer des Reitunterrichts auf Fälle beschränkt, in denen dem Ponyparadies Gottelhof oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. 

Für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Kleidung, Ausrüstung oder Wertgegenstände, wird keine Haftung übernommen, es sei denn, deren Verlust oder Beschädigung beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Ponyparadieses Gottelhof oder seiner Erfüllungsgehilfen.